Ist es strafbar wenn ich einen Hund ohne Leine führe?

Folgende Situation: Mein Hund bellt einen anderen Hund an und dieser besitzer will mich dann anzeigen! Aber mein Hund hat nur gebellt! Dann wollte er wissen, wer ich bin und wo ich wohne um mich anzuzeigen! Wer ist im Recht??Danke... <img src="https://dogencyclopedia.net/FRAMeWORK/wcf/images/smilies/wink.png" alt=";)" />

    Ist es strafbar wenn ich einen Hund ohne Leine führe?

    Folgende Situation: Mein Hund bellt einen anderen Hund an und dieser besitzer will mich dann anzeigen! Aber mein Hund hat nur gebellt! Dann wollte er wissen, wer ich bin und wo ich wohne um mich anzuzeigen! Wer ist im Recht??Danke... <img src="https://dogencyclopedia.net/FRAMeWORK/wcf/images/smilies/wink.png" alt=";)" />...
    Deutsch Hund Diskussionen : Ist es strafbar wenn ich einen Hund ohne Leine führe?...

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    • Ist es strafbar wenn ich einen Hund ohne Leine führe?

      Ist es strafbar wenn ich einen Hund ohne Leine führe? Deutsch Hund Diskussionen
      Folgende Situation: Mein Hund bellt einen anderen Hund an und dieser besitzer will mich dann anzeigen! Aber mein Hund hat nur gebellt! Dann wollte er wissen, wer ich bin und wo ich wohne um mich anzuzeigen! Wer ist im Recht??Danke... ;)

      Ist es strafbar wenn ich einen Hund ohne Leine führe?

      Ist es strafbar wenn ich einen Hund ohne Leine führe? Deutsch Hund Diskussionen
    • Aus der Situation heraus kann ich Dir nicht sonderlich weiterhelfen. Aber wofür existiert in Deutschland die Leinenpflicht? Ja, die ist für Hundebesitzer gedacht (bzw.deren Hunde eben :-)) Aber wenn Dein Hund bellt, kannst ja Du wenig dafür, hast ja schließlich nicht Du gebellt. Und das ein Hund bellt, ist natürlich, deshalb anzuzeigen...das würde keinen Polizisten interessieren :)

    • kommt darauf an wo die meisten Städte und gemeinden haben in ihrer Satzung eine Leinenpflicht aber wegen bellen halte ich es für sehr übertrieben außerdem bist du nicht verpflichtet deine adresse herzugeben es sei es ist eine autorisierte person das heißt polizei , ordnungsamt und andere berechtigte kontrollorgane

    • Das kommt darauf an WO?Dort wo Kinder sind oder natürlich im Wald, halte ich für absolut notwendig, einen Hund an die Leine zu nehmen. Es muß ja keine kurze 1 m Leine sein. In vielen Städten und Gemeinden ist im Wohngebiet Leinenzwang. Ich halte das für richtig. Ich nehme immer Rücksicht auf andere Menschen, und viele haben nun einmal Angst vor Hunden.

    • Kommt drauf an wie und wo es war!!Und wenn dein Hund hätte doch auch gebellt wenn er an der Leine gewehsen...Das hängt aber vorallem davon ab ob da ein Schild steht hunde an der Leine halten!

    • Würde ihm den Vogel zeigen und weitergehen. Du solltest deinen Hund schon an die Leine nehmen, aber da kommt es darauf an ob innnerhalb einer Ortschaft oder außerhalb. Dann auch noch auf die Größe des Hundes. Außerhalb darfst du deinen Hund frei laufen lassen. Der würde von mir gar nichts bekommen, und wenn er handgreiflich werden sollte dann höchstens er eine Anzeige wegen Körperverletzung.GrußFranky

    • Nun, da darf man einiges nicht verwechseln.Es gilt eigentlich für ganz Deutschland die Leinenpflicht. Dies ist von der Bundesbehörde angeordnet.Das heißt im Klartext: Läuft dein Hund frei rum und attakiert einen anderen Hund oder Person (anbellen gehört nicht dazu) kannst du Probleme bekommen, selbst wenn in der Gemeinde in der du deinen Hund laufen läßt, Leinenfreiheit ausgesprochen hat.Denn die Gesetzte der Bundesbehörde stehen vor denen der Gemeinde.Das nur mal zur Information.Ein reines Anbellen, egal mit oder Leine berechtigt nicht zur Anzeige.Aber auch hier gilt, wie hat er ihn angebellt.Auf Distanz oder in einer bedrohlichen Geste, sozusagen stellen und verbellen?Das können wir hier nicht beurteilen.Wenn dieser Passent sich von deinem Hund bedroht fühlt, muss er natürlich genau Auskunft geben, wie die Bedrohung ausgesehen hat. Dann beurteilt der Polizist ob dies zu einer Anzeige berechtigt.Wichig ist auch, ist dein Hund vorher schon mal auffällig geworden. Gehört er eventuell zu einem Listenhund usw. usw.Ich will dir nichts unterstellen, aber die Situation, wie sie sich wirklich dargestellt hat, können wir nicht beurteilen.Wenn die Situation wirklich so harmlos war, wie du sie beschreibst, denke ich nicht, dass du was zu befürchten hast.@ jossipjepp, stimmt was du schreibst.Wenn du jetzt das verachtende Wort Töle und Köter gegen Hund einsetzt, könnte man deinen Bericht wirklich gut lesen.Oder sagst du zu jedem Menschen Drecksack, A-loch, Mistkübel, Dummpfbacke usw.?

    • Das legt die Gemeinde fest ob Leinenpflicht oder nicht.Aber wenn dein Hund den anderen Hund angebellt hat und der Besitzer die deswegen Anzeigen will hat das doch nichts damit zu tun ob er angeleint war oder nicht.

    • Also fürs bellen kannst du nicht angezeigt werden, aber du musst wissen, ob du deinen Hund ohne Leine führen darfst, da wo du mit ihm spatzieren gehst. Informiere dich, denn das kann teuer werden.

    • Ich appelliere an die Hundebesitzer, die ihren Hund frei herum laufen lassen, egal ob im Feld oder in belebten Gebieten. Nehmen Sie Ihren Hund an die Leine, wenn Sie jemanden sehen. Es kostet Sie NICHTS! Argumente wie "Meiner hört doch, Meiner tut nichts, Meiner will doch nur spielen" sind indiskutabel und realitätsfremd. Nehmen Sie auf die Rücksicht die Ihren Hund an der Leine haben, oder die die mit Hunden nichts zu tun haben wollen und alle anderen natürlich auch. Sie vergessen mit Ihrer Einstellung das Hunde Tiere sind und somit unberechenbar! Hunde machen keinen Größenunterschied. Wenn Sie sich behaupten wollen, dann spielt die Größe des anderen Hundes keine Rolle. Jeden Tag ärgere ich mich über Hundebesitzer mit dieser ignoranten und fahrlässigen Einstellung. Leider gibt es davon sehr viele! 1. Lieber Hundebesitzer, nehme automatisch Deinen Hund an die Leine, wenn sich Dir Menschen nähern, ob mit oder ohne Hund. Denn Du weiß nie wie andere Menschen oder Hunde auf Deinen Hund reagieren. 2. Lieber Hundebesitzer, mache nie die Autotür auf und lasse einfach Deinen Hund heraus springen. Denn Du weiß nie ob er den Straßenverkehr gefährden könnte oder er plötzlich und unerwartet anders auf andere Menschen oder Hunde reagiert. 3. Lieber Hundebesitzer, gehe nie mit Deinem Hund über Kinderspielplätze. Denn dort spielen Kinder und möchten Sandburgen ohne Hundehaufen bauen. Außerdem kannst Du nie wissen wie Dein Hund auf andere Kinder reagiert und andere Kinder auf Deinen Hund reagieren! 4. Lieber Hundebesitzer, sehe Deinen Hund als Freund und Begleiter und nicht als Prestigeobjekt und behandele auch daher nicht andere Hunde und ihre Besitzer von oben herab. Denn das ist respektlos anderen gegenüber! Ob große oder kleine Hunde, Rasse oder Mix, alle sind sie vom Prinzip her gleich gestrickt! 5. Lieber Hundebesitzer, Dein Hund soll von Anfang an an den Straßenverkehr, Jogger, Menschenmengen, andere Hunde und verschiedene Stresssituationen gewöhnt werden, um sich im Alltag den Umweltreizen ganz gelassen zeigen zu können. Dazu stehen seriöse Hundevereine mit entsprechenden Kursangeboten zur Verfügung. Am besten von Anfang an oder wenn Du selber auf Probleme stößt, mit denen Du nicht weiter weißt. 6. Lieber Hundebesitzer, sorge dafür das Dein Hund ausreichend Bewegung und geistige Förderung erhält. Denn Dein Hund ist nur dann ausgeglichen und eine Freude auch für Deine Mitmenschen, wenn Du ihn seiner Veranlagung nach förderst. Beschäftige Dich mit Deinem Hund artgerecht und überlasse ihn nicht sich selbst. Falscher Ergeiz Deinerseits ist aber auch fehl am Platz! 7. Lieber Hundebesitzer, Du hast Dich vor dem Kauf Deines Hundes genau über die Haltung und Rasse informiert. Oder zumindest über Hunde allgemein! Denn er muss von der ganzen Familie anerkannt sein und in den Lebensstil und die Gewohnheiten der Familie passen. Ein Spontankauf bei Tieren, auch nicht aus Mitleid , bei Hundevermehrern, Wochen- oder Jahrmärkten oder auch aus dem Inserat ist in jedem Fall der falsche Weg! 8. Lieber Hundebesitzer, Du hast die Hundesprache gelernt. Denn nur so kannst Du Deinen Hund verstehen, respektieren und mit ihm ein perfektes Team bilden. 9. Lieber Hundebesitzer, schiebe nicht bei den erst besten Schwierigkeiten oder Urlaub Deinen Hund ins Tierheim ab oder binde ihn irgendwo an. Denn Du hast Dich vor dem Kauf gut informiert und hast somit die Verantwortung über sein Leben übernommen! Lebe aktiv und bewusst mit Deinem Hund. Denn das ist das tolle an der Mensch-Hund-Beziehung. Niemand möchte gerne abgeschoben und nicht beachtet werden..........auch Du nicht! Natürlich lassen sich Zwischenfälle nie ganz vermeiden, Hunde sind eben Tiere und somit nie ganz berechenbar. Aber wenn jeder mehr Rücksicht auf den anderen nimmt, macht das Leben doppelt so viel Spaß!

    • Die Anleinpflicht ist Bundesgesetz und Bundesrecht bricht Landes-,und untergeordnetes Recht.Der Gesetzgeber hat sich da ausnahmsweise mal etwas gedacht,als er diese Verordnung erließ.Als Hundehalter, -führer hast Du jederzeit sicherzustellen,daß von Deinem Hund keinerlei Gefahr für andere ausgeht.Und dazu gehört,daß die Töle an der Leine gesichert zu sein hat,denn Du weißt NIE,wann und aus welchem für uns Menschen nicht erkennbaren Anlaß ein Hund meint,sich jetzt mal bedroht zufühlen und den dicken Larry raushängen zu lassen.Solange da nur ein anderer Köter in Mitleidenschaft gezogen wird,ist es ja nicht schlimm,aber meist sind Menschen,insbesondere KINDER dann die Opfer.>>Mein Hund hat NUR gebellt<<,weißt Du,was er als nächstes tut?Kannst Du in sein Hirn sehen?Wundert mich ein bißchen,daß jetzt nicht noch die Feststellung kam:"Der wollte doch nur spielen..."Um solchen Situationen,die sehr schnell auch eskalieren können,aus dem Weg zu gehen,mein Tipp an alle:Leint Eure Hunde an,so wie es das Gesetz vorsieht,und gut ist.Gibts noch weitere Strophen von der Ode an die Hundehalter?Mit der LiebeHundebesitzer-Litanei erreicht man bei den meisten GAR NICHTS.Nur Gesetze und drakonische Strafen helfen bei den meisten Haltertätern.

    • Die Anleinpflicht wird in der Gemeinde-Stadtordnung definiert.Für manche Rassen besteht nicht nur permanente Leinenpflicht sondern auch Maulkorbzwang.In Tollwut gefährdeten Gebieten besteht permanent Leinenzwang.Man ist nicht verpflichtet anderen Leuten ausser Ordnungskräften der Gemeinde und natürlich der Polizei persönliche Daten zu nennen.Wenn der Mann Anzeige erstatten will, kann er das schlimmstenfalls wegen führen ohne Leine und nicht weil ein Hund gebellt hat.Das wäre eine Ordnungswidrigkeit.

    • Hallo war dein Hund an der leine oder war er ab?Was hast du für ein Hund?Für einige Hunde gibt es Leinen Pflicht.Wenn du aber dein Hund von der Leine gemacht hast und er ein anderen Hund angebellt hat könnte dir das Ordnungsamt (so heist es bei uns ) eine Verwarnung erteilen.Der Mann der dein Name und Addresse haben wollte hätte die Polizei rufen müssen bwz. das Ordnungsamt!Am besten ist es du erkundigst dich selber mal in deiner Stadt.

    • Das ist eine Sehr schlecht einzusetzende Situation. Aber du musst dir bewusst sein: Dass es eine Leinenpflicht gibt! Und keiner kann sich dem entziehen. Und fact ist: Wenn der andere Besitzer sich bedroht gefühlt hat, dann ist er im Recht. Dann steht sein Wort gegen deines, und da dein Hund nicht angeleint war...(Vorraussetzung: seiner wars :-))Auch wenn es jetzt nicht der Fall war: Sollte dein Hund jemanden angreifen, selbst in einer "Gegend" wo keine Leinenpflicht herrscht, bist du schuld. Da du deinen Hund kennen musst, und DU für die Sicherheit der Anderen verantwortlich bist. Soweit zur rechtlichen Lage.Nimm bei jedem Spaziergang eine Leine mit, und wenn dir fremde Personen, egal mit oder ohne Hund, entgegenkommen, leine ihn an. Suche dir halt Plätze, an denen kein reger "Menschenverkehr" herrscht.Du musst einfach einsehen, dass manche menschen, keinen Kontakt zu Hunde pflegen möchte, oder sich extrem fürchten, ect... Ich praktizier das auf alle Fälle so, und komme sehr gut mit meinen Mitmenschen aus. Es gab noch nie Probleme.

    • mit einem angeleinten hund bist du in jedem fall immer auf der sicheren seite!!!in deinem fall würde ich sagen, es steht aussage gegen aussage, denn wenn dein hund nur gebellt hat passiert dir gar nichts.

    • Ich würd ja fast meinen der andere hätte jossip geheissen und wurde deshalb angebellt. Hunde merken es nämlich stark, wenn jemand sie hasst. Aber der braune jossip`hat ja bestimmt keinen Hund. Das arme Tier bei soviel Hass bliebe dem das Bellen ja im Halse stecken.

    • Hunde mit einer Schulterhöhe von mehr als 20 cm und/oder einem Gewicht von mehr als 20 Kg sind in Städten grundsätzlich an der Leine zu führen.Auf Hundewiesen dürfen alle Hunde (Ausnahme: kampfhunde) frei laufen.Du schreibst leider nicht, wo Du diesen anderen Besitzer getroffen hast, aber in der Regel gibt es immer eine Einigung, da sich viele Hundebesitzer verstehen und nachvollziehen können, wenn man seinen Hund auch unangeleint ausführt. Besonders auf Wiesen, Felder und Wälder gibt es eigentlich wenig Streit.In der Stadt kann es zu Problemen kommen, zumal Du dann auch versicherungstechnisch nicht geschützt bist, falls etwas passiert. Deshalb würde ich in solchen Gegenden immer den hund an die Leine nehmen und dafür zusätzlich einmal am tag irgendwo hinfahren, wo sich der hund frei bewegen kann, egal mit welcher Grösse und Gewicht.