Darf der Hund meines Nachbarn über Nacht draußen gelassen werden?

Für den Hund gibt es soweit ich weiß keine Hundehütte und er wird jede Nacht einfach vom Besitzer ausgesperrt. D.h. er bellt ständig, vor allem wenn Leute vorbeigehen (eben gerade auch: 23.uhr). Sogar öfters um 02 uhr Nachts.grußedit:…

    Darf der Hund meines Nachbarn über Nacht draußen gelassen werden?

    Für den Hund gibt es soweit ich weiß keine Hundehütte und er wird jede Nacht einfach vom Besitzer ausgesperrt. D.h. er bellt ständig, vor allem wenn Leute vorbeigehen (eben gerade auch: 23.uhr). Sogar öfters um 02 uhr Nachts.grußedit:…...
    Deutsch Hund Diskussionen : Darf der Hund meines Nachbarn über Nacht draußen gelassen werden?...

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    • Darf der Hund meines Nachbarn über Nacht draußen gelassen werden?

      Darf der Hund meines Nachbarn über Nacht draußen gelassen werden? Deutsch Hund Diskussionen
      Für den Hund gibt es soweit ich weiß keine Hundehütte und er wird jede Nacht einfach vom Besitzer ausgesperrt. D.h. er bellt ständig, vor allem wenn Leute vorbeigehen (eben gerade auch: 23.uhr). Sogar öfters um 02 uhr Nachts.grußedit: wäre das nicht auch ne Sache für den Tierschutz, falls keine Hundehütte oder ähnliches vorhanden ist?

      Darf der Hund meines Nachbarn über Nacht draußen gelassen werden?

      Darf der Hund meines Nachbarn über Nacht draußen gelassen werden? Deutsch Hund Diskussionen
    • Ich würde Deinem Nachbarn einen Beschwerdebrief schreiben und ihm latent damit drohen, den Tierschutz zu informieren! Ich finde es eine Unverschämtheit einen Hund nachts draußen zu lassen. Ist ja ok, machen viele, aber wenigstens eine Hundehütte muss sein.Bharat

    • Vermenschliche den Hund nicht. Solangs kein Nackt-Hund ist, sollte der gut damit zurecht kommen, dass er draußen ist.Unser Hund ist auch immer draußen, da kann er toben, wenn ihm danach ist, kann sich in die Sonne legen etc. Nachts kann er in seine Hundehütte oder sich unter den Bäumen verkriechen. Solange der Hund sich irgendwohin zurückziehen kann und bei Gewitter reingeholt (sofern er Angst hat), ist zumindest für den Hund alles ok.Wenn er bellt, sollte der Hundebesitzer nachschauen, warum der Hund bellt. Dauert ein klein wenig, aber bald hat der Hund kapiert, dass er nachts nur bellen sollte, wenn wirklich was ist, also jemand in das Revier eindringt.

    • Eine Hundehütte ist Pflicht,wenn der Hund draußen bleiben muß.Das schreibt das Tierschutzgesetz vor.Sie muß gut isoliert sein,so das sie vor Kälte und Hitze schützt.Wenn da Bellen lästig wird,Ordnungsamt anrufen.

    • 1. Das der Hund keine Hundehütte hat, bringt ihn nicht um. Bei dem Wetter, was zurzeit ist, ist das keine tierquälerei. In der freien Natur hat der Hund auch keine Hundehütte. Also solange es kein schlechtes Wetter ist, ist das durchaus in Ordnung. Nur etwas zum trinken sollte schon bereit stehen.2. Das mit dem bellen in der Nacht ist natürlich eine andere Sache. Wenn der Hund "mal" kurz bellt, musst du das hinnehmen. Falls der Hund jedoch ständig nachts die ganze Nachbarschaft aufweckt, solltest du (und am besten noch einige nachbarn) ein "Lärmprotokoll" anfertigen, und dies dann dem zuständigen Ordnungsamt melden.(Wann, wie oft, wie lange...)Ich würde vorher jedoch versuchen einfach mal mit dem Besitzer zu sprechen. Das ist meistens der Beste Weg :)

    • Der Besitzer hat dafür Sorge zu tragen, dass der Hund nicht frei umherläuft. Wenn er auf einem abgegrenzten Grundstück umherläuft ist das also in Ordnung. Unabhängig vom Wetter sollte einem Hund jedoch immer die Möglichkeit gegeben sein irgendwo unter zu kommen. Auch im Sommer kann es nachts zu Regenschauern kommen und einen Hund ungeschützt raus zu stellen ist Tierquälerei. Jetzt im Sommer ist das noch nicht so ein Problem, aber wenn es im Herbst und Winter immer noch standart ist, dass das Tier draußen ohne Schutz schlafen muss, ist das definitiv ein Fall für den Tierschutz.Laut offiziellem gerichtlichen Beschluss, darf zwischen 22 Uhr abends und 7 Uhr frühs kein Hundegebell aus einer Wohnung zu hören sein. Dafür hat der Besitzer Sorge zu tragen. Und wenn der Hund draußen Rabatz macht, haben ja nicht nur die direkten Nachbarn, sondern noch mehr Leute was davon. Wenn der Hund nur ab und an kurz bellt (bei uns hat auch gerade irgendein Hund gekläfft) würde ich mich nicht mal so daran stören. Es ist halt ein Hund, der nicht weis, wann er bellen darf und wann nicht. Sollte er aber sehr oft in der Nacht bellen und dann auch entsprechend laut und lange, dann stört das ungemein. An deiner Stelle würde ich erst mal meinen Nachbarn direkt darauf ansprechen. Sowohl auf die Hütte, als auch auf das Gebell, das dich stört. Vielleicht merkt er es selbst nicht so wie andere und ist einsichtig. Ansonsten würde ich mich wegen dem Gebelle mal beim Ordnungsamt melden. Die müssten das auch überprüfen und sind vielleicht die "mildere" Variante zum Tierschutz.

    • Rede doch erst mal mit dem Nachbarn und erkläre ihm, das dich das Bellen spät Abends und auch Nachts stört bzw. das du nicht Schlafen kannst wegen dem Bellen. Da kannst auch gleich Fragen, ob der Hund eine Hundehütte hat, bisschen Diplomatisch versteht sich.Lässt der Halter nicht mit sich reden, dann rufe beim Ordnungsamt an die kümmern sich darum. Auch kannst die Polizei anrufen, denn es ist nun mal Ruhestörung.

    • er muss dem hund eine huette zur verfuegung stellen- lt gesetz.also am besten den tschv einschalten§ 4 Anforderungen an das Halten im Freien(1) Wer einen Hund im Freien hält, hat dafür zu sorgen, dass dem Hund1. eine Schutzhütte, die den Anforderungen des Absatzes 2 entspricht, und2. außerhalb der Schutzhütte ein witterungsgeschützter, schattiger Liegeplatz mit wärmegedämmtem Bodenzur Verfügung stehen. Während der Tätigkeiten, für die ein Hund ausgebildet wurde oder wird, hat die Betreuungsperson dafür zu sorgen, dass dem Hund während der Ruhezeiten ein witterungsgeschützter und wärmegedämmter Liegeplatz zur Verfügung steht.(2) Die Schutzhütte muss aus wärmedämmendem und gesundheitsunschädlichem Material hergestellt und so beschaffen sein, dass der Hund sich daran nicht verletzen und trocken liegen kann. Sie muss so bemessen sein, dass der Hund1. sich darin verhaltensgerecht bewegen und hinlegen und2. den Innenraum mit seiner Körperwärme warm halten kann, sofern die Schutzhütte nicht beheizbar ist.

    • irgendwie habe ich das gefuehl, dass dir die huette am mtata vorbei geht, in erster linie möchtest du deine ruhe haben...verstehe ich ja, aber warum so einen aufstand...geh zu deinem nachbarn und rede mit ihm, unter normalen menschen sollte das doch möglich sein, oder??? du weisst nicht, ob er ne huette hat... meine hunde haben alle eine huette, aber benutzen tuen sie nur drei von 6..die anderen bevorzugen baeume...zum drunter legen, naja, ich wuerde mit ihm reden.viel erfolg

    • hm, ohne Hundehütte ist schon ungünstig. Prinzipiell ist es völlig okay, einen Hund draußen zu lassen aber dann braucht er auch einen Platz zum Schlafen. Bist du sicher, dass er nciht vielleicht im Schuppen oder so ein Körbchen hat? vielleicht ist der Hund auch nur zeitweilig draußen weil er grad was angestellt hat oder so. Frag deine Nachbarn doch mal!

    • Ausgesperrt und bellen muss nicht in einem zusammenhang stehen.Unsere Hunde bellen wann es ihnen passt und sind immer draußen.Sie haben zwar nen Zwinger in den sie aber max. zum fressen rein gehen ansonsten liegen sie am liebsten draußen.Naja aber manche leute suchen eben an den falschen stellen nach fehlern in der haltung.Was bringt es dem hund wenn er nacht raus gelassen wird und in einem Zwinger eingesperrt wird? oder all den Zwingerhunden in deutschland das is doch wohl eher was für den Tierschutz als ein hund der nachts bellt das nenn ich einfach schutzinstinkt Ich sag auch schon mal danke für die schlechte bewertung nur das ist meine meinung dazu!

    • Du weißt also NICHT, ob eine Hütte da ist, oder nicht. Für was machst Du Dir dann Gedanken ? Oder tut Dir wohlmöglich aaaames hundipundi leid, weil es ""ausgesperrt" wird ?Ein Hund ist ein Tier. Und Tiere gehören prinzipiell nach Draußen !!! Hunde und Katzen sowieso.Allerdings muß eine Hundehütte vorhanden sein. Das ist richtig.Ansonsten hat der Hundehalter seine Töle dahingehend zu erziehen, daß sie nicht dauernd da rumbellt,(jedenfalls nicht dann, wenn kein Fremder unbefugt das grundstück betritt), und damit die ganze Nachbarschaft terrorisiert.Der Hundehalter kann ggf. gerichtlich dazu gezwungen werden, für die Einhaltung der Nachtruhe zu sorgen. Schalte Polizei und Ordnungsamt ein. Unter dem Gesichtspunkt der Nachtruhe, versteht sich.