Kann ich als Vermieter etwas gegen unerlaubte Haustierhaltung (Hund) in meinem vermietetem Haus tun?

Ich habe ein Einfamilienhaus vermietet. Seit Weihnachten hat die Mieterin einen Hund (ich erfuhr es heute von ihr). Im Mietvertrag ist die Haustierhaltung untersagt. Kann ich ihr die Hundehaltung im Haus verbieten?Kann man das gesetzlich irgendwo…

    Kann ich als Vermieter etwas gegen unerlaubte Haustierhaltung (Hund) in meinem vermietetem Haus tun?

    Ich habe ein Einfamilienhaus vermietet. Seit Weihnachten hat die Mieterin einen Hund (ich erfuhr es heute von ihr). Im Mietvertrag ist die Haustierhaltung untersagt. Kann ich ihr die Hundehaltung im Haus verbieten?Kann man das gesetzlich irgendwo…...
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    • oha, heikles thema ! bin selbst mieterin, hunde und katzenhaltung verboten. ich habe 4 ! hunde und 1 katze. allerdings bin ich seit 15 jahren hier mieterin und habe immer peinlich genau darauf geachtet das sich niemand gestört fühlt etc. mein vermieter duldet es ! wenn du damit leben kannst das sie sich einfach einen hund geholt haben, würde ich dennoch den zeigefinger erheben damit sie dich auch als vermieter ansehen. vielleicht kannst du die kaution etwas anheben falls ein schaden entsteht und lass dir die haftpflicht- bzw. tierhalterhaftpflicht zeigen. ansonsten verlass dich auf dein bauchgefühl ob es vertrauenswürdige mieter sind. die leutchen die hier schreiben von wegen dicke miete kassieren aber keinen hund erlauben, leider gibt es viel zu viele menschen die sich an weihnachten !!! einen süßen kleinen hund , für die kinder !!! holen dann macht der hund doch zuviel arbeit und landet im tierheim oder am nächsten baum. es ist so das im mietvertrag stehen muß das hunde und katzenhaltung untersagt ist sonst ist es unwirksam.

    • Grundsätzlich liegt das an der Klausel, die im MV steht!Aber weshlb ist die Hundehaltung verboten? Hast du Angst vor Beschädigungen durch den Hund? Verständlich, aber für solche Fälle gibt es zum Einen die Hundehaftpflicht des Besitzers und zum Anderen die Mietkaution.Bevor man die Holzhammermethode anwendet, setze ich immer erst auf Kommunikation.Ãœberlege dir für dich, ob du unter bestimmten "Auflagen" mit der Hundehaltung einverstanden wärst. Sprich dann mit deiner Mieterin über deine Bedenken und lass dir die Haftpflichtbescheinigung für den Hund kopieren und hefte den zum Mietvertrag. Du kannst auch ein Zusatzdokument zum MV anfertigen, indem du eben auflistest, dass die Mieter durch den Hund entstandene Schäden selbst beheben und tragen müssen und dass Verschmutzungen durch den Hund z.B im Garten, Vorgarten etc umgehend entfernt und geruchvermeidend entsorgt werden müssen. Das lässt du die Mieter unterzeichnen und heftest es an den MV. Dies würde dafür sorgen, dass du da abgesichert bist und dass du deine Mieter behältst.Aber grundsätzlich musst DU für DICH entscheiden, ob du mit einem gut erzogenen Hund leben könntest.Denn wenn die Mieter sonst anständig sind, ihre Miete zahlen etc, dann finde ich spricht nichts gegen einen Hund.Vermieten selbst zwei Wohnungen und wissen, wie schwer es ist anständige Mieter zu finden.Und wenn die deinen sonst ok sind...?!?!LG und schönene Abend