Ich wohne in Hamburg und wollte wissen ob mir das halten von einem Hund (Mops) untersagt werden kann?

Im Nebeneingang, der zum gleichen Vermieter gehört lebt eine Familie mit einem weit größerem Hund. Kann der Vermieter einem Mieter die Haltung erlauben und einem anderen die Haltung verwehren. Wenn ja aus welchen Gründen?

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    Deutsch Hund Diskussionen : Ich wohne in Hamburg und wollte wissen ob mir das halten von einem Hund (Mops) untersagt werden kann?...

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    • Ich wohne in Hamburg und wollte wissen ob mir das halten von einem Hund (Mops) untersagt werden kann?

      Ich wohne in Hamburg und wollte wissen ob mir das halten von einem Hund (Mops) untersagt werden kann? Deutsch Hund Diskussionen
      Im Nebeneingang, der zum gleichen Vermieter gehört lebt eine Familie mit einem weit größerem Hund. Kann der Vermieter einem Mieter die Haltung erlauben und einem anderen die Haltung verwehren. Wenn ja aus welchen Gründen?

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    • Normalerweise kann das Halten von "normalen" Haustieren (Hund, Katze, Hamster etc) nicht untersagt werden.Ausnahme wäre, wenn Du in ein explizit für Allergiker gebautes Haus ziehen würdest und Du exakt diese Einschränkung schon beim Einzug akzeptierst.Aber grundsätzlich sind Haustiere erlaubt.Schua mal hier - da steht es genau:http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/Haustierhaltung/hh.htm

    • Das müsste in deinem Mietvertrag stehen.Wenn drin steht das es nicht erlaubt es gibt es aber trotzdem Möglichkeiten einen Hund zu halten. Voraussetzung alle andere Mieter sind mit einverstanden und beschweren sich auch nicht.

    • Wenn es NICHT in deinem Mietvertrag steht, darfst du dir alles halten was du willst.Wenn extra drinn steht, keine Hund u.ä. darfst du es eben nicht.Das geht soweit, wenn dein Vermieter sagt NEIN, es aber Nicht im Vertrag extra steht, hat dein Vermieter gelitten, du darfst dann.

    • Kommt darauf an, was im Mietvertrag steht.Wenn danach jegliche Tierhaltung als erlaubnispflichtig angegeben ist, ist die Kausel unwirksam.Wenn Die Haltung von Kleintieren erlaubt ist und ansonsten der Vermieter zustimmen muss, bist Du auf seinen guten Willen angewiesen.Wenn gar nix drin steht, darfst Du.Auf den Umstand, dass der Vermieter auch anderen Bewohnern die Tierhaltung gestattet hat, soll sich der Mieter ebenfalls nicht berufen können (AG Berlin-Neukölln, MM 1991, 368).

    • ja, er darf dir die Haltung eines Hundes verbieten, auch wenn er es jemandem anders gestattet - das hängt mit der Ausgestaltung Deines Mietvertrages zusammen.Aber im Sinne des häuslichen Friedens: frag ihn doch einfach. Auch wenn es im Mietvertrag verboten ist. Wenn er Dir trotzdem schriftlich zustimmt, darfst Du den Hund halten.Auf eine mündliche Zusage würde mich allerdings nicht verlassen!

    • Sollte in deinem Mietvertrag stehen, dass JEGLICHE Haustierhaltung verboten ist, dann ist diese Klausel unwirksam und du darfst dir halten was du willst. Wenn darin steht, "Kleintiere/Katze/Hund nur mit Erlaubis" sind diese Tiere dem entsprechend und unter den angegebenen Bedingungen (oder die Bedingungen, die dein Vermieter dir nennt) -erlaubt. Wenn da jetzt aber steht z.B. "Hunde nicht erlaubt" kannst du auch nichts machen, selbst wenn der Nachbar ´nen Hund hat.Da kannst du dich nicht darauf berufen. Er brauch auch keine Gründe der Ablehnung geben- ist ihm überlassen warum oder warum nicht. Aber fragen kostet ja bekanntlich nichts. Und wenn du das VOR der Anschaffung deines Hundes tust, umso besser. Wir mussten laut Mietvertrag das Einverständnis des Vermieters einholen. Also haben wir gefragt, mussten ein Foto vorlegen und unterschreiben, dass der Hund immer an die Leine kommt im Haus u.s.w. , dann mussten wir ihn steuerlich anmelden und eine Haftpflichtversicherung abschließen. Und erst DANN haben wir die Genemigung bekommen. Eigenartige Reihenfolge- aber besser so als gar nicht. :)

    • Wenn in Deinem Mietvertrag die Haltung von Hund(en) ausgeschlossen ist, ist sie ausgeschlossen. Da Du schreiben und lesen kannst, hättest Du das vor Vertragsabschluss klären können. Jetzt ist es rechtlich zu spät, denn der Vermieter kann Deinen Wunsch ablehnen. Vertrag ist Vertrag. Aber, Du kannst Dir natürlich eine andere Wohnung suchen.

    • Nach dem deutschen Mietrecht sind nur Kleintiere erlaubt, wie Hamster, Vögel, Fische..Ja der Eigentümer kann Die die Haltung des Hundes untersagen, auch wenn er die Haltung anderen Mieter erlaubt hat. Er kann es mit der Zuverlässigkeit, oder der Abhängigkeit vom Vertragsabschluss usw., erklären.Grundsätzlich kann ich Dir nur raten dieses friedlich zu lösen, denn juristisch hast Du keine Handhabe und wenn der Eigentümer auch noch im gleichen Haus wohnt...ooWenn Dir ein Hund wichtig ist, würde ich einen Umzug in Betracht ziehen.Meinen Hund kannst Du im Bild sehen und unsere Rechtslage nach der Rechtsprechung sieht folgender maßen aus: Ein Dobermann ist selbst durch seine Erscheinung eine Bedrohung. Also wenn bei mir im Haus jemand einzieht, der Hundephobie hat- muss ich eine neue Wohnung suchen. Da hilft mir weder der Wesenstest noch meine 20jährige Erfahrung in der Immobilienverwaltung.