Wie lange darf ich einen Hund zur Pflege in Mietwohnung nehmen ?

Hallo habe mit meiner Ex _ Freundin zusammen einen Hund gekauft gehabt als wir uns dann getrennt hatten habe ich mir eine Mietwohnung gesucht in der leider keine Hunde zugelassen sind . Aber ich hörte mal davon das ich einen Hund für eine gewisse…

    Wie lange darf ich einen Hund zur Pflege in Mietwohnung nehmen ?

    Hallo habe mit meiner Ex _ Freundin zusammen einen Hund gekauft gehabt als wir uns dann getrennt hatten habe ich mir eine Mietwohnung gesucht in der leider keine Hunde zugelassen sind . Aber ich hörte mal davon das ich einen Hund für eine gewisse…...
    Deutsch Hund Diskussionen : Wie lange darf ich einen Hund zur Pflege in Mietwohnung nehmen ?...

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    • Wie lange darf ich einen Hund zur Pflege in Mietwohnung nehmen ?

      Wie lange darf ich einen Hund zur Pflege in Mietwohnung nehmen ? Deutsch Hund Diskussionen
      Hallo habe mit meiner Ex _ Freundin zusammen einen Hund gekauft gehabt als wir uns dann getrennt hatten habe ich mir eine Mietwohnung gesucht in der leider keine Hunde zugelassen sind . Aber ich hörte mal davon das ich einen Hund für eine gewisse Zeit bei mir unterbringen darf mehr oder weniger zur Pflege bei Abwesenheit des Halters ( Urlaub etc .) Wer weis da genaueres ???ja das ich auf jeden fall einen zur pflege nehmen kann hab ich jetzt schon von total vielen gehört ( also auch die gerichte haben da nix gegen :D ) aber wie lang genau ? und vermieter erreiche ich nicht und ich muss den am freitag schon nehmen bis sonntag ^^Alles klar hat sich bereits erledigt :) vielen dank für eure Antworten . Ich weiss zwar nicht was so Spast... wie der da unten der meinte ich will da irgendwas umgehen und nen hund köter nennt ! hier zu suchen haben ich macht doch nur alle sverrückt mit euren inkompetenten antworten überhaupt NULL Ahnung aber hauptsache ich tu mal so :D also fakt ist jetzt und das bestätigten mir Mitarbeiter des Ministeriums es geht !!!! da kann auch kein Vermieter was sagen trotzdem aber informieren ! ist besser. Sogenannter Besuchshund darf auch mal locker über das Wochenende bleiben solange ich nicht Halter bin ... aber das ist echt nen Steitfalll in dem sich die Gerichte auch immer anne Köppe bekommen :-D...aber danke an alle anderen

      Wie lange darf ich einen Hund zur Pflege in Mietwohnung nehmen ?

      Wie lange darf ich einen Hund zur Pflege in Mietwohnung nehmen ? Deutsch Hund Diskussionen
    • Gar nicht. Ist die Haltung von Hunden im Vertrag verboten, so ist auch die regelmäßige oder dauerhafte Pflege eines Hundes verboten. Für mich ist das einleuchtend und für die Gerichte auch. Es wird ja niemand gezwungen, einen Mietvertrag abzuschließen. Und wenn man grundsätzlich andere Vorstellungen hat, was die Vertragsinhalte angeht, so mag man sich einen anderen Vermieter besorgen, der keine Probleme mit Hunden hat.

    • Es ist auf jeden Fall erlaubt einen Hund zur Vorübergehenden Pflege in der Mietwohnung Aufzunehmen, aber frage höflicher weise deinen Vermieter damit er dir hinterher keinen ärger machen kann.

    • Tiere von BesuchernDer Besuch des Mieters darf sein Haustier für die Zeit des Besuchs mitbringen. Die kurzzeitige Aufnahme von Tieren durch den Mieter, beispielsweise als Notquartier für die Dauer des Urlaubs von Bekannten oder Verwandten, soll dagegen nicht zulässig sein, AG Frankfurt/M. WuM 1988, S.157.Dies erklärt sich dadurch, dass zur vertragsgemäßen Nutzung einer Mietwohnung zwar sehr wohl der Empfang von Besuch gehört der auch mal länger als einen Nachmittag bleibt, aber nicht das Bedürfnis des Mieters, Bekannten oder Verwandten eine Gefälligkeit zu erweisen. Für solche Fälle gibt es Tierpensionen.Ist in einem Mietvertrag ein generelles Hundehaltungsverbot vereinbart, so darf ein Mieter auch nicht den Vierbeiner eines Bekannten zwei- bis dreimal pro Woche für jeweils vier Stunden bei sich beherbergen, weil ansonsten die Möglichkeit bestünde, das Verbot völlig zu unterlaufen, indem der Mieter einen Dritten als Hundehalter vorschiebt, sich tatsächlich aber selbst um das Tier kümmert und es in seine Wohnung auf-nimmt. (Amtsgericht Hamburg, 49 C 29/05)

    • Da der Vermieter ein generelles Hundeverbot nur mit hinreichender Begründung aussprechen darf, ist davon auszugehen, dass derartige Gründe auch vorliegen (z.B. Hundehaarallergie eines Hausbewohners).In diesem Fall ist auch die vorübergehende Pflege oder Betreuung eines Hundes ebensowenig zulässig wie das Mitbringen von Hunden durch regelmäßig wiederkehrende Besucher.

    • Also ich hatte mal was gehört, dass ein Besuch bis zu 6 Wochen bleiben darf. Auch über Nacht mit Hund.Wenn der Besuch nämlich von weiter weg kommt und gezwungen ist zu übernachten und einen Hund hat, darf der auch bleiben.Vorausgesetzt natürlich, sofern für die Nachbarn keine Belästigung oder Gefahr von dem Tier ausgeht.Es gab dazu eine Rechsprechung. Aber ich habe es leider nicht gefunden.Frag doch bei dem Mieterverein in eurem Ort.Am sichersten geht man immer, wenn man mit dem Vermieter ein freundliches Gespräch führt und die Sachlage erklärt. Wenn der Hund auch noch gut erzogen ist und keine Lärmbelästigung darstellt, wird es vielleicht sogar klappen.

    • Mir dieser Frage sollen wieder Tipps eingeholt werden,wie man das rechtmäßige Verbot eines Vermieters unterlaufen kann.NEIN,NIXDA mit Töhle in "Pflege" nehmen.Hundehaltungsverbot ist Hundehaltungsverbot und bleibt Hundehaltungsverbot.Wenn du ohne Köter nicht kannst,dann kauf dir ein Haus oder eine Etw,und nerv hier nicht die Leute mit Fragen nach Unterlaufungsmöglichkeiten von Hundehaltungsverboten.

    • Mir ist bekannt, dass es sich so verhält wie mit menschlichen Besuch. In der Regel sind drei Wochen erlaubt. Vermieter benachrichtigen und auch andere Mieter. Da es sicher nur für einen kurzen Zeitraum ist, hat niemand etwas dagegen.Aber immer offen mit allen Beteiligten reden, ein Gespräch verhindert Ärger.