Kann ich als Vermieter etwas gegen unerlaubte Haustierhaltung (Hund) in meinem vermietetem Haus tun?

Ich habe ein Einfamilienhaus vermietet. Seit Weihnachten hat die Mieterin einen Hund (ich erfuhr es heute von ihr). Im Mietvertrag ist die Haustierhaltung untersagt. Kann ich ihr die Hundehaltung im Haus verbieten?Kann man das gesetzlich irgendwo…

    Kann ich als Vermieter etwas gegen unerlaubte Haustierhaltung (Hund) in meinem vermietetem Haus tun?

    Ich habe ein Einfamilienhaus vermietet. Seit Weihnachten hat die Mieterin einen Hund (ich erfuhr es heute von ihr). Im Mietvertrag ist die Haustierhaltung untersagt. Kann ich ihr die Hundehaltung im Haus verbieten?Kann man das gesetzlich irgendwo…...
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    • Kann ich als Vermieter etwas gegen unerlaubte Haustierhaltung (Hund) in meinem vermietetem Haus tun?

      Kann ich als Vermieter etwas gegen unerlaubte Haustierhaltung (Hund) in meinem vermietetem Haus tun? Deutsch Hund Diskussionen
      Ich habe ein Einfamilienhaus vermietet. Seit Weihnachten hat die Mieterin einen Hund (ich erfuhr es heute von ihr). Im Mietvertrag ist die Haustierhaltung untersagt. Kann ich ihr die Hundehaltung im Haus verbieten?Kann man das gesetzlich irgendwo nachlesen?

      Kann ich als Vermieter etwas gegen unerlaubte Haustierhaltung (Hund) in meinem vermietetem Haus tun?

      Kann ich als Vermieter etwas gegen unerlaubte Haustierhaltung (Hund) in meinem vermietetem Haus tun? Deutsch Hund Diskussionen
    • Ja natürlich ! Für was gibt es den Verträge? Ich würde mir das nicht bieten lassen.Servus und liebe Grüsse.@ Gerhard R: Deine Antwort ist so bescheuert, dass mir schlecht wird. Hast Du überhaupt eine Ahnung, wie Hunde und Katzen die Wohnung ruinieren können? Anscheinend nicht. Den Vergleich mit Kindern und der Luft den Du bringst ist ja mehr als lachhaft. Also Dich würde ich mir als Mieter nicht wünschen. Aber egal. Du lebst wahrscheinlich nach dem Motto: Alles was nicht mein Eigentum ist, ist mir schnuppe.

    • Du musst sie schriftlich Abmahnen, da ihr keinerlei Vereinbarung getroffen habt, dass der Hund erlaubt ist. Setze ein faires Ultimatum, bis wann der Hund weg soll und wenn die Mieter nicht darauf eingehen, kannst Du ihnen kündigen.

    • Ja, das darfst Du. Hat den diese Familie Kinder? Ich hoffe nicht. Wenn doch würde ich mich mal ernsthaft mit dem Mieter mich unterhalten.So gehts es ja nicht. Aber wegen der Kinder und wenn ansonsten alles wirklich OK wäre. Na ja. es bleibt Dir selbstverständlich zu entscheiden.Grüße Uwe

    • Natürlich kannst Du es verbieten. Aber warum nur? Ich würde es erlauben. Was kann ein Hund denn schon kaputt machen? Falls doch, gibt es eine Hundehaftpflicht-Versicherung. Außerdem hast Du bestimmt Kaution verlangt?Ich würde mich freuen, dass sich die Mieter wohlfühlen.

    • Natürlich ist das nicht gut wenn sie den Vertrag nicht einhalten.Aber erhöhe besser die Miete anstatt fristlos zu kündigen, und falls der Hund etwas kaputt macht, hast du ja noch die Kaution.Rede mit deinen Mietern und kläre das.Aber sei doch so gütig und lass sie den Hund Behalten (eventuell mit Mieterhöhung).Haben die Leute vielleicht Kinder?Es wäre doch schrecklich wenn sie ihren so sehr geliebten Freund nicht mehr hätten, oder?Die kinder könne ja nichts dafür dass ihre Eltern den Vertrag missachten.Und der Hund auch nicht.Und auch wenn sie keine Kinder haben, für Erwachsene ist es auch nicht leicht den Hund abzugeben.Hoffe du triffst die für dich beste Entscheidung.

    • - Folgende Klauseln sind unwirksam: "Tiere dürfen nicht gehalten werden" oder "Das Halten von Haustieren ist untersagt". Da diese Klauseln auch die Haltung von Kleintieren (z.B. Zierfischen, Wellensittichen, Goldhamstern, Mäusen) verbieten, die weder den Nachbarn, noch den Vermieter stören können, sind sie unwirksam. Der Mieter darf also Kleintiere dieser Art halten, da sich diese Tierhaltung im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs hält.- Die Klausel "Dem Mieter ist es verboten Hunde und Katzen zu halten" ist wirksam. Hier bleibt dem Mieter die Kleintierhaltung gestattet, so dass das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit nicht verletzt ist. Eine Ausnahme muss auch hier gemacht werden, wenn der Mieter einen Blindenhund benötigt.- Wirksam ist auch folgende Klausel: "Die Haltung von Haustieren bedarf der Zustimmung des Vermieters". Hier ist der Vermieter grundsätzlich in der Entscheidung frei, ob er Hunde- oder Katzenhaltung erlaubt. Seine Entscheidung muss sich aber an sachlichen Kriterien ausrichten. Solche Kriterien sind die Eignung des Mieters zur Tierhaltung, die ablehnende Haltung anderer Mieter zu der Tierhaltung (= Frage des Hausfriedens) oder die Gefahr, dass nunmehr auch eine Vielzahl der anderen Mieter entsprechende Tiere halten wollen.Welche Klausel steht in deinem Mietvertrag? Rest erklärt sich selber.Klick mal hier, hab ich grad noch gefunden.http://www.mieterbund.de/recht/mietrecht_aktuell/mietrecht_a-z/Haustierhaltung.htm.ver3.html

    • Was hier teilweise fuer Antworten gegeben werden, laesst einem die Zehennaegel aufrollen.WO leben wir denn ???Vertraege sind dazu da, dass sie EINGEHALTEN werden. Punktum. Schluss.Habe wir hier freie Marktwirtschaft, zu der auch der Privatbesitz von Immobilien gehoert, oder leben wir hier in einem Toelenfantiker-Kommunismussystem ???Um Dir weiteren Stress zu ersparen, wuerde ich mich sofort an den lokalen Haus- und Grundbesitzerverein wenden, und einen Rechtsanwalt einschalten. Ich hoffe, Du bist im Rechtsschutz.Dass Du in DEINEM Eigentum Hundehaltung verbieten kannst, steht ja wohl ausser jeder Frage.Lass Dich da ja nicht auf irgendwelche faulen Nachhineinkompromisse ein. Die unerlaubte Hundehaltung ist bestimmt nur ein Testfall. Wer weiss, was da spaeter noch an weiteren Tieren (Animalhording ist das Stichwort) hinzukommt.Und lass Dich hier nicht von irgendwelchen Fanatikern kirre machen. Du bist zu 100% im Recht.Also, nimm Deine Rechte war, und lass Dich professionell vertreten. Ich bin sicher, die vertragsbrechende Mieterin hat auch schon ihre Massnahmen eingeleitet.Viel Glueck, und ziehe das bis zur letzten Konsequenz durch !!!

    • Hallo!Wir sind selber Hausbesitzer mit Mietern. Trotz vorhandenem Mietvertrag würde ich dir raten die Mieterin in deinem Haus zu besuchen und zu schauen ob es irgendwelche "Zerstörungen" des Hundes gab. Wenn ja müsste man sie sehen mittlerweile! Wenn nicht würde ich ihr die Haltung ganz ehrlich gestatten!! Wer weiß welche Mietnomaden du dir danach ins Haus holen kannst!!! Ein ordentlicher, rechzeitig zahlender Mieter ist heut zu Tage nicht alltäglich, da ist ein netter, brav erzogener Hund das geringste Ãœbel!!!!Lg

    • Tiere machen weniger kaputt als Kinder.Daher finde ich sollte man darüber hinwegsehen.Ausserdem ist die Ãœberscwemmung in Tierheimenso groß, dass man für jedes Tier das ein Zuhausefindet froh sein soll.Ein Herz für Tiere !!!!!!!!!!!!!!!!

    • grundsätzliche haustierhaltung kann man nicht untersagen.kleintiere sind immer erlaubt wie z.b. kaninchen, meerschweinchen und dergleichen.selbst bei reinen wohnungskatzen besteht eine reelle chance, dass auch sie darunter fallen.eine hundehaltung muss ausdrücklich untersagt werden, wenn nicht, darf ich auch hunde halten.ich bin selbst mieterin eines hauses und zwar deswegen, weil ich hunde habe.ansonsten hätte ich auch eine wohnung mieten können und hätte nicht so viel stress wie z.b. das dauernde schneeschippen.in einem einfamilienhaus stört ein hund nicht und meistens machen sie nicht mal schäden.meine vermieterin hat lediglich einen passus im mietvertrag, dass ich für schäden, die meine tiere anrichten, auch aufzukommen habe.das ist alles.

    • Tierhaltung verbieten ist das allerletzte man kann bald nicht mehr ungefragt aufs Klo gehen für alles muss es eine Erlaubnis geben.Was denn so schlimm daran das jetzt ein Hund mit im Haus wohnt ?