Darf man mir den Hund abnehmen wenn ich die erhöhte Hundesteuer von 600 jährlich nicht bezahlen kann?

Vor zwei Jahren ist mein Hund Border-Collie Labrador Mischling hinter einem Reh gerannt das sich in einem Garten befand .da lag ein Stacheldrahtzaun.Das Reh sprang über einen Zaun in ein Private Garten und mein Hund fand eine offene Tür.Das Reh…

    Darf man mir den Hund abnehmen wenn ich die erhöhte Hundesteuer von 600 jährlich nicht bezahlen kann?

    Vor zwei Jahren ist mein Hund Border-Collie Labrador Mischling hinter einem Reh gerannt das sich in einem Garten befand .da lag ein Stacheldrahtzaun.Das Reh sprang über einen Zaun in ein Private Garten und mein Hund fand eine offene Tür.Das Reh…...
    Deutsch Hund Diskussionen : Darf man mir den Hund abnehmen wenn ich die erhöhte Hundesteuer von 600 jährlich nicht bezahlen kann?...

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    • Darf man mir den Hund abnehmen wenn ich die erhöhte Hundesteuer von 600 jährlich nicht bezahlen kann?

      Darf man mir den Hund abnehmen wenn ich die erhöhte Hundesteuer von 600 jährlich nicht bezahlen kann? Deutsch Hund Diskussionen
      Vor zwei Jahren ist mein Hund Border-Collie Labrador Mischling hinter einem Reh gerannt das sich in einem Garten befand .da lag ein Stacheldrahtzaun.Das Reh sprang über einen Zaun in ein Private Garten und mein Hund fand eine offene Tür.Das Reh starb an den Wunden die es sich durch den Stacheldrahtzaun zugefügt hatte Ich habe keine bBsswunden entdeckt trotzdem wurde behauptet mein Hund hätte es bestialisch angefallen obwohl das nicht stimmt.Mein Hund wurde als gefährlich einegstuft obwohl er einen Positiven Wesenstest bekommen hatte .erst nach zwei Jahren bekam ich die Erhöhung der Steuer .Bin Hartz 4 bezieherin und kann es mir nicht leisten .Möchte aber meinen hund nicht verlieren.Habe schon eine Mahnung erhalten. ) :

      Darf man mir den Hund abnehmen wenn ich die erhöhte Hundesteuer von 600 jährlich nicht bezahlen kann?

      Darf man mir den Hund abnehmen wenn ich die erhöhte Hundesteuer von 600 jährlich nicht bezahlen kann? Deutsch Hund Diskussionen
    • Ich meine ja. Ein Hund ist nunmal ein Luxus. Als Hartz-IV-Empfänger sollte man sowieso andere sorgen haben, als einen Hund. Da sollte man die Tage mit der Jobsuche verbringen und bereit sein in ganz Deutschland umzuziehen. Da ist ein Hund eh nur im Weg. Wenn Du dann wieder eine Arbeit hast wirst Du sowieso keine Zeit für den Hund haben. Daher würde ich ihn an Deiner Stelle abgeben.

    • Du musst deine Hundesteuer bezahlen und damit fertig. Du bekommst deshalb nicht mehr Geld. Den Hund nimmt dir keiner weg. Da musst du eben an dir selbst sparen, wenn du den Hund behalten möchtest. Wenn du deshalb deinen Hund vernachlässigst und halb verhungern lässt, wird man dir das Tier wegnehmen und in ein Tierheim geben.

    • was willst Du´n jetzt lesen? "ach der tut doch nix"?Zahlen! wenn die Zahlung berechtigt istdagegen vorgehen, wenn die Zahlung ungerechtfertigt istHunde + "Zubehör" gehören nicht zum unbedingt notwendigen Lebensbedarf! siehe Hartz4

    • weder Border-Collie noch Labrador steht auf einer Liste der gefährlichen Hunde ,geh zum Anwalt die können nicht so einfach die Steuer erhöhen egal was der Hund gemacht hat .Hätte er einen Mensch angefallen und getötet würde er eingeschläfert aber du müsstest nicht mehr Steuer zahlen

    • Hmm....es ist schon recht merkwürdig, was teilweise für Auflagen erteilt werden. Es besteht die Möglichkeit gegen den erhöhten Steuerbescheid vorzugehen, dann solltest du aber jetzt Handeln und nicht erst weitere Mahnungen abwarten. Setze ein Schreiben an die zuständige Stelle auf und teile denen mit:Sehr geehrte Damen und Herren......hiermit erhebe ich Einspruch hinsichtlich der Festsetzung des erhöhten Steuerbescheids für meinen Hund. Mein Hund hat am .........einen Wesenstest positiv bestanden und es wurde ihm Gutartigkeit attestiert. Ich bitte Sie den Bescheid zu überprüfen und mich hierüber in Kenntnis zu setzen. Weiterhin sende ich Ihnen eine Kopie des Wesenstestes meines Hundes zu............Mit freundl.....Grü......Genau so solltest Du es schreiben, ich würde es so durchführen. Wie hier schon mitgeteilt wurde, hast Du einen Anwalt/Rechtschutzversicherung, dann übergebe den Sachverhalt an diesen. Ein weiteres Abwarten hat zur Folge, dass du stillschweigend alles entgegen nimmst und nur nicht zahlen möchtest. Auf jeden Fall beschäftigst Du diese Leute erstmal und das ist Wichtig. Vielleicht hat dieses Amt ja keine Kts. von dem positiven Wesenstest deines Hundes ec............Setz Dich hin und schreibe ähnliche Zeilen, wie angegeben. Das ganze geht via Einschreiben raus.

    • Im TV war mal der Fall zu sehen,das ein Retriever um eine Spaziergängerin rumgesprungen ist.Die fühlte sich bedroht &der Hund mußte einen Wesenstest machen.Der fiel positiv aus &es gab keine weiteren Auflagen oder Erhöhung der Steuer.Vieleicht ist es bei Dir anders,weil das Reh umgekommen ist.Nach dem Motto der Hund wollte wildern.Aber falls Du mal im Wald oder Waldnähe spazieren gehst,leine Deinen Hund an.Wenn ein Jäger sehen sollte,das Dein Hund Wild nachrennt,erschießt er ihn.Egal ob er das Wild reißt oder nicht.Andererseits denke ich,selber Schuld.Das Reh ist tot,weil Du nicht auf Deinen Hund aufgepasst hast &weil er nicht auf Dich hört.Ich nehme meine Hündin grundsätzlich an die Leine,wenn ich Rehe sehe.Uns sind schon genug begegnet &meine juckt sowas auch nicht.Aber trotzdem,trägt man Verantwortung.

    • Gehe dagegen gerichtlich vor.Hier sollst du abgezockt werden.Ein Bekannter von mir hat einen Aussi, der angeblich ne Frau auf nem Fahrrad angefallen hat.Das ist definitiver Quatsch. Sie ist runtergefallen, weil sie sich erschreckt hat.Auf einmal wurde der Hund als gefährlich eingestuft und ratzfatz gab es die erhöhte Hundesteuer,Komischerweise aber arbeitet der Hund im Rettungsdienst. Passt ja irgendwie nicht.Positiver Wesenstest und Begleithhundepfrüfung liegen ebenfalls vor.Jetzt geht er anwaltich dagegen vór.Du solltest es nicht anstehen lassen. Denn wenn du wartest, laufen zu viel Steuern an.

    • Wenn ich meine KFZ-Steuer nicht bezahle, dann wird mir mein Auto zwangsabgemeldet. Bis zur letzten Konsequenz kann mir das Auto vom Gerichtsvollzieher des Finanzamtes zur Verwertung eingezogen werden.Und genau dasselbe gilt auch für Dich und Deinen Hund. Daß es da eine Ausnahme geben soll, ist mit nichts zu rechtfertigen. Daß Du hier natürlich alles abstreitest (Hundeattacke auf ein Reh,etc.) kennt man von hundebesitzern im allgemeinen. (Ausnahmen soll es freilich auch geben).

    • 1. Das ist typisch: Der Hund wir gleich mal zur Bestie gemacht. Bestien sind die, die Stacheldrähte montieren. KIn der Schweiz ist das Dreckszeug verboten, aber die Deutschen sind ja richtig scharf darauf, finden das toll, wenn Tiere drin verenden oder sich schwer verletzen.2. Kannst du keinen Antrag stellen auf Reduktion und nochmals genau erklären, wie und was passiert ist?3. Die drehen ja noch voll durch von wegen Hundebissen und so - die sollen endlich ihre Kinder an die Leine nehmen.Nein: ernsthaft: Die sollen den Kindern in der Schule endlich vernünftigen Umgang mit Hunden im Besonderen und Tieren im Allgemeinen. Wenn nämlich die Ãœbermütter schon bei jedem ANGELEINTEN Hund , der ihnen begegnet hypern, ist es klar, das die Kinder Schiss haben. Nicht klar ist mir aber, warum Mütter, die ihre Kinder zum Hundequälen oder Tiere-Quälen aufhetzten, nicht keine Kindersondersteuer bezahlen müssen. So - jetzt hagelt's Daumen runter hahahahahha

    • Du hast einen Bescheid über die Hundesteuer bekommen. Darin steht, dass Du ein widerspruchsrecht hast. Hast Du das nicht wahrgenommen ist der Bescheid rechtskräftig, d.h. Du musst zahlen. Kannst Du dir das nicht leisten musst Du dich vom Hund trennen. Die Sozialhilfe - neudeutsch heisst das ja Hartz IV - ist für Menschen in Notlagen gedacht und nicht dafür gedacht Hunde durchzufüttern. Und da Dein Hund nun gejagt hat und das gejagte Tier an den Verletzungen starb - hättest Du Deinen Hund an der Leine gehabt wäre das nicht passiert - so muss der nun für Deine Dummheit leiden wenn Du ihn abgeben musst.

    • Hier wäre jetzt eine gute Rechtschutzversicherung von Vorteil, aber selbst wenn du keine hast, lass Dir das nicht gefallen, tu was, ich meine es kann schon sein, das des net ganz rechtens is, aber wie wir alle wissen, braucht der Staat jeden Cent, und den holen se ja bekanntlich nur von uns Normalbürgern....TU WAS

    • Eine Wesenstest,müssen eigentlich nur Listenhunde machen,was Deiner nicht ist,es sei denn,er ist durch aggression auffällig geworden,dann muß er einen machen,ob er nun ein Dackel,oder ein Mischling ist.Die Hundesteuern,kann man nicht einfach so erhöhen.Du bekommst lediglich die Auflage,daß er einen Maulkorb tragen muß,falls er öfter auffällig geworden ist.Damit gehört er noch lange nicht in die Kategorie Kampfhund.Wenn ein Hund den Wesenstest bestanden hat,muß er auch keine teure Hundesteuern zahlen,denn das ist auch ein Grund einen Wesenstest zu machen,das man davon befreit ist und nur normale Hundesteuern zahlt.Den Hund,nehmen sie nicht weg,wenn Du alle Auflagen befolgst.Du solltest Dich mit dem Finanzamt für Hundesteuern in Verbindung setzen und es mal erklären,daß er kein Listenhund ist.Ich würde mir das nicht gefallen lassen,weil ich auch meine,daß es nicht sein kann,diese Forderung zu stellen.Ruf da mal an.

    • Damals als das paßierte, hätte ich darauf Bestanden das das verstorbene Reh auf Bißwunden untersucht wird.Andersrum, wenn ein Reh übern Drahtzaun ,, springt,, verletzt es sich daran garnicht oder nur am BauchAuch hätte ich mich gewehrt gegen die einstufung gefährlich - denn dann ist jeder Hund gefährlich der nur hinter eine katze her jagtUnd wenn ich bis ans gericht gegangen wäre- Du hast Hartz4 und es wäre Kostenfrei für DichNach zwei jahren dürfen sie wegen den damaligen Zwischenfall nicht erhöhenAlso sofort Wiederspruch einreichen und immer per Einschreiben- hast Du aber auch nicht gemacht- es sauer in die Ecke und nun ist schon die Mahnung im Haus- jetzt kannst Du garnichts mehr machenAber rufe da an- die können nicht wissen wie deine Lage istFals Du es nicht tust- steht eine Pfändung ins Haus- nun sag nicht bei mir ist nichts zu holen- doch dein Hund fals Du nicht zahlstDu hast doch auchHunde - Steuerermäßigung- da Du Hartz4 bekommst- must dort nur einen Antrag stellen auf ermäßigung und Nachweisen das Dein Hund schon vor Hartz4 in Deinem Besitz war- reicht vom Tierarzt Impf-Nachweise vor Hartz4Du hast auch Freistellung von Rundfunk u. Fernsehen gebühren- must einen Antrag im Rathaus stellen - und Tefn Grundgebühren fei aber nir bei Telecom Anschluß ohne internetanschluß aber da Du wohl internet hast und nicht bei T-com bist geht das nicht

    • Gehe mit den Schreiben aufs Amt. Teile denen mit das hier ein Irrtum Vorliegt. Sage denen das nach den Vorfall du das Tier an einen Polen Verkauft hattest und du Schriftlich die Abmeldung Gemacht hast. Erst nach Verstellung ihres Schreibens hast du Festgestellt das keine Rückerstattung auf dein Konto Eingegangen ist. Diese Forderung ist somit Aufzuheben und der Restbetrag aus dem Jahr .....Forderst du ein. Dann weiß du darauf hin das du dir vor 4 Tagen einen Neuen Hund dir Angeschafft hast den du jetzt Ordnungsgemäß Anmelden möchtest.Der Hund Stammte von einen Obdachlosen. Fertig. Somit sind alle Probleme Beseitigt du Spaß Geld Zeit und Ärger. Ehrlichkeit wird immer nur Bestraft.

    • lass ihn nochmal auf seine verhalten testen und mache einen wesenstest. wenn alles gut verläuft denn geh damit zum gericht oder leg Widerspruch ein und leg den die beweise vor !!! denn müssen sie die steuer wieder senken !!!